Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) für das Geschäftsjahr 2024 wurde veröffentlicht. Das erfolgt in der Regel im Anschluss zur Jahrestagung.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für ein Geschäftsjahr werden üblicherweise im Dezember des Folgejahres im Unternehmensregister veröffentlicht. Dort sind Informationen zu früheren Geschäftsjahren verfügbar.

Grundsätze der Anlagepolitik

(gem. § 234i bzw. § 239 VAG sowie Erklärungen nach § 134b und 134c AktG)

Der § 234i bzw. § 239 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) gibt vor, dass Pensionskassen eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik gegenüber der Aufsichtsbehörde abgeben und diese öffentlich zugänglich machen müssen.

Die vorliegenden Investmentstrategien erläutern die Ziele der Anlagepolitik, die Vorgehensweise in der Steuerung der Kapitalanlagen und die in der Anlagestrategie zulässigen Assetklassen für die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR).

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

(gem. Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung)

Die Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Nachhaltigkeitsfaktoren, welche sich in Risiken für die von uns verwalteten Pensionseinrichtungen widerspiegeln, werden in diversen Prozessen berücksichtigt – von den Kapitalanlageentscheidungen bis hin zum Risikomanagement. Die Berücksichtigung von Risiken aus Nachhaltigkeitsfaktoren erfolgt unter anderem auf Basis von sogenannten ESG-Kriterien: Environmental (ökologisch/umweltbezogen), Social (soziales Miteinander) und Governance (Unternehmensführung).

Aus regulatorischen Gründen gemäß Verordnung [EU] Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung Artikel 4 (1)b in Verbindung mit den technischen Regulierungsstandards Art. 12 sind wir zu folgender Angabe verpflichtet:

„Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.“

Die mit der Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einhergehenden Berichtspflichten würden den Verwaltungsaufwand der Pensionseinrichtung deutlich erhöhen. Die Pensionseinrichtung nimmt regelmäßig eine Überprüfung ihres Standpunktes vor.

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