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Vorsorgemodell

Die BKK-Zusatzrente ist eine von der BKK direkt und unmittelbar zugesagte Versorgungsleistung. Zugleich ist die Versorgungsleistung vollständig bei der Hamburger Pensionsrückdeckungskasse VVaG (HPR) abgesichert. Dafür sorgt die Übereinstimmung des Rückdeckungsversicherungstarifes mit der Versorgungszusage.

Den dafür erforderlichen maßgeblichen Text einer Versorgungszusage finden Sie im Bereich Service. Diese Art der Finanzierung hat eine Reihe von Vorteilen.

Die BKK Zusatzrente ist sicher, einfach abzuwickeln und attraktiv. Das gilt sowohl für die BKK als Arbeitgeber als auch für die begünstigten Arbeitnehmer. Die Finanzierung erfolgt nicht in der BKK, sondern in der HPR. Das macht auch die Abwicklung so einfach. Die BKK Zusatzrente erlaubt dem Arbeitnehmer, zusätzlich zum Gehalt steuerfrei eine Zusatzrente aufzubauen. Der Arbeitnehmer kann selbst unversteuertes Brutto-Gehalt umwandeln.

Finanzierungsbausteine

Das Vorsorgemodell der BKK Zusatzrente schreibt keine bestimmte Finanzierung durch die BKK als Arbeitgeber und durch den Arbeitnehmer vor. Die Höhe und Aufteilung der Finanzierung bestimmt die BKK selbst.

Wenn die BKK Mitglied in der BKK Tarifgemeinschaft ist, wendet sie 4,6% bis 4,8% des Jahresgehaltes für die Altersversorgung der Beschäftigten auf. Die Beschäftigten können freiwillig im Wege der Entgeltumwandlung ihre Altersversorgung noch erhöhen. Ist die BKK nicht tarifgebunden, regelt sie durch eine Dienstvereinbarung (oder einen Haustarifvertrag) die Höhe und Aufteilung der Finanzierung.

Der Arbeitnehmer hat auf jeden Fall die Möglichkeit, die Finanzierung durch eine Entgeltumwandlung aufzustocken. Das ergibt sich aus § 1 a Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes. Danach kann er bis zu 4% der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Altersvorsorge aus der BKK Zusatzrente umwandeln.

Rentenbausteine

Der gesamte Finanzierungsaufwand (also die Arbeitgeberleistung und die Entgeltumwandlung) wird nach Maßgabe einer sogenannten "Rentenbaustein-Tabelle" sofort in Anwartschaften auf lebenslange Rentenleistungen umgerechnet. Zur Absicherung der Rentenleistungen schließt die BKK einen Rückdeckungsversicherungsvertrag mit der HPR. Dadurch sind die von der BKK zugesagten Rentenleistungen jederzeit vollständig abgesichert.