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Datentransfer

Der elektronische Datentransfer erlaubt Ihnen als Arbeitgeber die schnelle und sichere Übermittlung von Daten an uns sowie den Empfang von Daten, die Sie an uns senden möchten. Die Eingabe und Übertragung von Meldungen im Internet erfolgen auf einem besonders gesicherten Weg. Je nach Meldegegenstand und Richtung stehen unterschiedliche Instrumente zur Verfügung:

bAV-Meldung einzeln:
Die bAV-Meldung dient zur manuellen Erfassung von Meldungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) und eignet sich besonders für eine geringe Anzahl von An-, Ab- und Beitragsmeldungen. Wenn Sie regelmäßig eine größere Anzahl von Meldungen übermitteln wollen, empfehlen wir die Anwendung bAV-Meldung per CSV-Datei.

bAV-Meldung CSV:
Für Massenmeldungen wie die jährliche Beitragsmeldung am Jahresende ist die bAV-Meldung CSV die komfortablere Lösung. Sie können über diese Funktion größere Datenbestände im CSV-Format an uns übermitteln.

Arbeitgeberportal (Postfach): 
Das Arbeitgeberportal dient der sicheren Übermittlung sensibler Daten von uns an Sie. Dateien wie die Bestätigung Ihrer Neuanmeldungen oder Ihrer Beitragsabrechnung können nur von uns hinterlegt und von Ihnen abgerufen werden. Wenn wir eine Datei für Sie hinterlegt haben, informieren wir Sie darüber per E-Mail an Ihr Postfach, welches Sie im Arbeitgeberportal finden. Sie müssen Ihr Postfach also nicht auf bloßen Verdacht hin überprüfen. 


Voraussetzung für die Nutzung des Arbeitgeberportals ist die einmalige Freischaltung. Sie können Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort telefonisch unter 040 28 01 45-302 oder über unser Kontaktformular anfordern.